Stories -2-
3.Die etwas andere Strafarbeit
Wir schreiben den September des
Jahres 2002, klein C.
besucht gerade die sechste Klasse. Unglücklicherweise wurde er
von seiner
Musiklehrerin dazu verdonnert eine Strafarbeit anzufertigen und bekam
die
Aufgabe, ein Protokoll der vergangenen Musikstunde anzufertigen, indem
er den
Inhalt der Stunde wiedergeben sollte. Mürrisch machte er sich
an die Arbeit und
lieferte die nächste Woche folgenden Text bei Frau T., seiner
Musiklehrerin ab:
Protokoll
"Am 25.9.2002
trug sich folgendes zu: 25 Augenpaare
schauten gespannt in Richtung Tür und erwarteten voller Freude
ihre
Lieblingslehrerin, Frau T. Als sie dann endlich hereinkam wurde sie
sogleich
von der Klasse stürmisch begrüßt. Als dann
auch noch dazu aufgerufen wurde,
dass Lied „Freunde in der Runde“ zu singen, wurden
alle von einer gigantischen
Vorfreude gepackt. Während die Lieder
„Matciek“, „Kinder dieser Erde“
und
„Sascha“ gesungen wurden, verfiel die Klasse in
eine melodische Verzückung, die
aber leider Gottes nicht ohne Folgen blieb. Deshalb warnte uns unsere
–noch
großzügige- Frau T., dass es nach der zweiten
Verwarnung eine Strafarbeit gebe.
Noch
von der
Harmonie
geblendet griff S. nach C`s Ordner und schmiss ihn zu Boden. Als C.
seinen
Ordner wiederholte und danach auch S`s
Ordner
zu Boden schmeißen wollte, zog er Frau T`s Aufmerksamkeit auf
sich und bekam sofort
eine Strafarbeit.
War das gerecht? Ich sage
nein!
Denn erstens wurde auf den
Zeugen J. R. nicht
gehört, der versuchte auf
sich aufmerksam zu machen. Und zweitens entspricht es nicht den
Rechtsgrundsätzen
„ in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den
Angeklagten) und „pacta sunt servanda“
(Verträge sind zu halten).
Die
weitere
Stunde
verbrachten wir damit, die Intervalle zu üben, und die
Umkehrung der Dreiklänge
zu lernen."
C. K.
Frau T., sichtlich
etwas
pikiert von diesem offensiven Schriftgut, bewertete die Arbeit mit
einer 4-5
und hinterließ folgende Bemerkungen auf der
Rückseite des Protokolls:
"Es hat dir
vermutlich
Vergnügen bereitet, diesen Text zu verfassen. Aber er gleicht
eher einem
„Kommentar“ zur Stunde als einem Protokoll, das
sachlich den Inhalt der Stunde
wiederzugeben hat. Zudem lassen nicht Kind -bzw.
altersgemäße Formulierungen
auf die „Mithilfe“ eines Dritten
schließen. Der Kommentar zur Stunde ist also
nicht deine eigene „Leistung“, was bei der
Bewertung mitberücksichtigt wurde."
(Jetzt folg eine Aufzählung
dessen, was C. noch zum Thema
der Stunde sagen sollte, welche ich dem Leser ersparen will)
"Das
nächste Mal mal,
wenn du ein Protokoll zu schreiben hast
–was ich dir nicht wünsche- lerne aus
deinem ersten."
100% echt
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